Die Mieten sind gerade in Metropolen hoch und der Wohnraum wird für viele unbezahlbar. Manch Vermieter nutzt diese Not für ein Geschäftsmodell, das allerdings in der Regel unzulässig ist. So werden Wohnungen gerade in Großstädten immer wieder zu bloßen Übernachtungsplätzen für Menschen zweckentfremdet, die keine besondere Beziehung zueinander unterhalten. So wird die Wohnung zu einer Art Schlafsaal – etwa für Menschen in Wohnungsnot oder Saisonarbeiter, die möglichst günstig für wenige Wochen einen Schlafplatz suchen. Diese Art der Nutzung kann die zuständige Behörde untersagen. Davon berichtet der Infodienst Recht und Steuern der LBS.
So war eine Wohnung in Berlin nur 60 Quadratmeter groß und wurde trotzdem an vier Männer ohne tiefere Beziehung zueinander vermietet. Betten waren vorhanden, aber keine Schränke oder sonstiges Mobiliar. Die Betroffenen mussten folglich aus dem Koffer leben. Die Behörden wurden durch einen Hinweis der Hausverwaltung darauf aufmerksam und forderten die Eigentümerin auf, die Immobilie wieder geregelten Wohnzwecken zuzuführen und nicht nur als Schlafplatz zu vermieten.
Es handle sich hier tatsächlich um eine Zweckentfremdung, stellte das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 6 L 166/23) fest: Denn Wohnen umfasse nach gesellschaftlichem Verständnis mehr, als nur über ein Bett zu verfügen. Den Betroffenen müsse es möglich sein, sich auch untertags zurückziehen zu können und Raum zur Entfaltung zu haben. Das sei nicht gegeben, wenn vier Menschen so zusammenleben müssten. Christoph Kastenbauer