Immer häufiger sind in Fahrzeugen kleine Dashcams montiert. Sie zeichnen das Verkehrsgeschehen auf und sollen helfen, Unfälle objektiv zu rekonstruieren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derartige Aufnahmen im Einzelfall vor Gericht als Beweismittel verwertbar sein können, auch wenn sie datenschutzrechtlich kritisch entstanden sind. Um sich mit einer Dashcam rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen, empfiehlt der TÜV-Verband, diese Kameras nur ereignisbezogen zu nutzen. Das heißt, dass man ein Modell verwendet, das mit einem automatischen Speichermechanismus arbeitet, bei dem die Aufzeichnungen in kurzen Intervallen überschrieben werden. Erst bei einem Unfall, einer starken Bremsung oder einer ungewöhnlichen Fahrzeugbewegung wird dauerhaft gespeichert. Auch wenn der Einsatz von Dashcams hierzulande grundsätzlich erlaubt ist, gibt es klare Vorgaben. Nur kurze Aufzeichnungen sind erlaubt,
Daueraufzeichnungen dagegen nicht. Die Aufnahmen dürfen auch nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. VP