Nachlassplanung strukturieren

von Redaktion

Felix Schrubar zeigt, wie drei Hebel Nachfolge strategisch steuern können

„Wer im Raum hat ein Testament?“ Mit dieser Frage eröffnete Versicherungsmakler Felix Schrubar seinen Vortrag beim OVB Expertenforum „Erben und Vererben“. Einige Hände gingen nach oben. Doch auf die zweite Frage – wer seine Vermögensstruktur bereits konsequent auf den Erbfall ausgerichtet habe – wurden es deutlich weniger. Genau hier setzt seine Arbeit an: Nachlassplanung beginne nicht mit dem Dokument, sondern mit dem System und der Strategie dahinter.

Schrubar, Versicherungsmakler, zertifizierter Ruhestandsplaner und Finanzanlagenvermittler, versteht Nachlassplanung als Zusammenspiel mehrerer Zahnräder. „Das Testament verteilt – die Struktur entscheidet, wie es wirkt“, brachte er es auf den Punkt. Entscheidend sei die Frage: Was zählt überhaupt zur Erbmasse? Wie sorge ich für Liquidität für meine Hinterbliebenen im Todesfall und wo entsteht vielleicht sogar unnötige Steuerlast?

Drei exemplarische Hebel für mehr Klarheit

Um das komplexe Thema praxisnah zu veranschaulichen, hat Schrubar drei beispielhafte Hebel aus seiner täglichen Arbeit ausgewählt. Der erste betrifft die Liquidität im Erbfall. Eine Risikolebensversicherung könne zwar für finanzielle Sicherheit sorgen – doch entscheidend sei die Vertragsgestaltung. Wer ist Versicherungsnehmer, wer versicherte Person, wohin fließt die Leistung? Erhöhe ich mit der vorhandenen Struktur die Erbmasse? „Man muss sich fragen, wie die Rollenverteilung im Vertrag gestaltet ist – und wie das Ganze im Ernstfall wirkt“, erläuterte er.

Der zweite Hebel ist der Zeitpunkt der Übertragung. Vermögen müsse nicht ausschließlich per Testament weitergegeben werden. Schenkungen zu Lebzeiten, die Nutzung von Freibeträgen oder Mitwirkungsrechte könnten sinnvolle Instrumente sein.

Schrubar griff diese Punkte wieder mit einem anschaulichen Beispiel auf: Wer Kapital bereits vor seinem Tod überträgt, müsse keine Kontrollverluste fürchten. „Man kann Mitwirkungsrechte oder Vetorechte vertraglich festlegen“, erklärte er. So wäre es möglich, sich Entscheidungsmacht zu behalten und dennoch sinnvoll Freibeträge zu nutzen und noch zu Lebzeiten zu sehen, wie das übertragene Vermögen eingesetzt wird. Zusätzlich kann auch hier ein steuerlicher Vorteil entstehen.

Der dritte Hebel betrifft die Form der Übertragung. Nicht immer sei es sinnvoll, Kapital auf einen Schlag zu vererben. „Es gibt die Möglichkeit, Kapital in eine Rentenstruktur zu überführen“, so Schrubar. Statt eines Einmalbetrags könne so ein laufender Einkommensstrom an die nächste Generation fließen. Dabei gehe es darum, gemeinsam eine individuell passende Struktur zu erarbeiten, die sich positiv auf das Vermögen auswirkt. Es gibt hier kein Patentrezept für alle. Wichtig sei, sich die individuelle Vermögens- und Lebenssituation genau anzusehen und daraus die richtige Struktur und die passende Strategie für die Nachlassplanung abzuleiten.

Warum Begleitung
entscheidend ist

Ein zentrales Anliegen seiner Arbeit ist deshalb auch die kontinuierliche Begleitung. Nachlassplanung sei kein einmaliges Ereignis, sondern ein Prozess. Vermögen verändere sich, Familienkonstellationen ebenso, und auch gesetzliche Rahmenbedingungen blieben nicht statisch. Deshalb arbeite man langfristig mit den Kunden zusammen. Schrubar betonte die klare Rollenverteilung: „Wir sind keine Juristen und keine Steuerberater“. Seine Aufgabe sei es, Vermögen aufzubauen, abzusichern, die entsprechenden Vermögensstrukturen vorzubereiten und strategisch zu ordnen. Ebenso gehöre zur Beratung eine Notfallplanung, die Bevollmächtigten im Ernstfall Handlungsanweisungen an die Hand gebe.

Für Menschen, die ihre Vermögensnachfolge nicht nur formal, sondern strukturell durchdenken möchten, bieten Schrubar und sein Team strategische Begleitung über verschiedene Lebensphasen hinweg – mit klarem Blick auf Liquidität, Kontrolle und individuelle Ziele.

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