Einen schleichenden Übergang nennt man wohl das, was sich im Raum Frankfurt ereignete: Ein Mieter nahm hier mit Genehmigung der Eigentümerin seinen Neffen bei sich auf. Aber wie sich nach einiger Zeit herausstellte, war der eigentliche Mieter nach einiger Zeit – in mehreren Schritten und klammheimlich – komplett aus der Wohnung ausgezogen und hatte sie dem Neffen zur alleinigen Nutzung überlassen. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bestätigte das. Doch dieses Verhalten war nach Information der LBS nicht rechtmäßig. Die Eigentümerin habe ein schützenswertes Interesse daran, dass ihr nicht auf diese Weise ein neuer Vertragspartner aufgedrängt werde, hieß es im Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 33093 C 422/24). Ck