Der Immobilienmarkt ist nicht erst seit gestern für viele ein reines Geschäftsmodell zur Gewinnmaximierung. Da es hier aber immer noch um Menschen und deren Recht geht, anständig zu wohnen, müssen Behörden und Gesetzgeber ein waches Auge auf die Profitgier mancher Unternehmen werfen. So geschah dies auch bei einem Fall in Berlin, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet.
Bewusst dem Verfall
preisgegeben
Hier hatte eine Bauentwicklungsgesellschaft ein Mehrfamilienhaus erworben und dieses trotz einer behördlichen Genehmigung zur Instandsetzung viele Jahre lang sträflich vernachlässigt. Das Objekt war bewusst dem Verfall preisgegeben worden. Schließlich wandte sich die Firma an das zuständige Amt, um die Genehmigung zum Abriss zu erhalten. Begründung: Die Immobilie sei nicht mehr zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet. Die Behörde lehnte das ab.
Die Baugesellschaft ging gegen diese behördliche Entscheidung vor Gericht – ohne Erfolg allerdings. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 6 K 264/21) wies die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtes ab. Es sei nicht ausreichend dargelegt, dass das Objekt mit einem objektiv zumutbaren Aufwand nicht doch saniert und wieder seinem ursprünglichen Wohnzweck zugeführt werden könne. Bei der Berechnung der Rentabilität einer Sanierung dürfe die Verteuerung durch den selbstverschuldeten Verfall nicht einbezogen werden. Christoph Kastenbauer