Gullydeckel-Urteil

von Redaktion

Ein Motorradfahrer war am Rand eines ausgebrochenen Gullys mit seinem Hinterrad hängengeblieben und gestürzt. Er klagte gegen die Stadt Speyer auf Schadensersatz in Höhe von mehr als 6.000 Euro mit dem Argument, dass der Riss im Boden bis zu 20 Zentimeter lang und zehn Zentimeter breit war. Die Stadt hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, es habe sich um einen Ausbruch von weniger als einem halben Quadratmeter gehandelt. Das Landgericht Frankenthal wies die Klage ab (Az. 3 O 181/25). Die Stadt sei verpflichtet, alles Notwendige für einen ausreichend sicheren Straßenzustand zu tun, eine absolute Sicherheit könne jedoch nicht gefordert werden. VP

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