In einem Parkhaus gelten die gleichen Regeln für Alkohol am Steuer wie auf der Straße. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landgerichts (Az. 204 StRR 102/26). Ein Autofahrer war offensichtlich angetrunken von seinem Stellplatz zur Ausfahrtsschranke gefahren. Eine Mitarbei
Dieser Artikel (ID: 2502785) ist am 09.05.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 65), Wasserburger Zeitung (Seite 65), Mangfall-Bote (Seite 65), Chiemgau-Zeitung (Seite 65), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 65), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 65), Neumarkter Anzeiger (Seite 65).