Hätten Sie es gewusst? Nicht nur in der Schwangerschaft kann es ein Beschäftigungsverbot geben, sondern auch in der Stillzeit. Das sogenannte Still-Beschäftigungsverbot hat seine Grundlage im Mutterschutzgesetz, informiert die Arbeitskammer des Saarlandes. Dort ist geregelt, dass stillende Frauen be
Dieser Artikel (ID: 2485084) ist am 11.04.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 54), Wasserburger Zeitung (Seite 54), Mangfall-Bote (Seite 54), Chiemgau-Zeitung (Seite 54), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 54), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 54), Neumarkter Anzeiger (Seite 54).