Keine außergewöhnliche Belastung

Die Kosten für ein Hochbeet können nicht abgesetzt werden. lBS/Tomicek

Die Kosten für ein Hochbeet können nicht abgesetzt werden. lBS/Tomicek

Rollstuhlfahrerin scheitert vor Gericht

Wer zusätzliche Ausgaben hat, die etwa aufgrund einer Krankheit oder Behinderung unbedingt notwendig sind, kann diese in der Regel von der Steuer absetzen: Unter „außergewöhnliche Belastung“ fallen diese Zusatzkosten. Hier muss allerdings tatsächlich eine existenzielle Notwendigkeit vorliegen. So kl

Samstag, 18. April 2026

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