Keine außergewöhnliche Belastung
Die Kosten für ein Hochbeet können nicht abgesetzt werden.
Rollstuhlfahrerin scheitert vor Gericht
Wer zusätzliche Ausgaben hat, die etwa aufgrund einer Krankheit oder Behinderung unbedingt notwendig sind, kann diese in der Regel von der Steuer absetzen: Unter „außergewöhnliche Belastung“ fallen diese Zusatzkosten. Hier muss allerdings tatsächlich eine existenzielle Notwendigkeit vorliegen. So kl