Kamera-Urteil: Zur Klärung eines Unfallhergangs darf die Rundum-Kamera eines geparkten Fahrzeugs herangezogen werden. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden (Az. 5 O 4/25). In dem verhandelten Fall hatte ein Tesla-Fahrer seinen Wagen in einer Parkbucht am Straßenrand geparkt, war ausgestiegen und hatte die hintere Tür an der Fahrerseite geöffnet, um sein Kind aus dem Auto zu holen. In dem Moment knallte ein vorbeifahrendes Auto gegen die Tür. Der Fahrer dieses Autos behauptete, die Tesla-Tür sei unvermittelt geöffnet worden, weshalb er den Unfall nicht vermeiden konnte. Aufnahmen aus der Kamera des Tesla zeigten jedoch ein anderes Bild, sodass der Verursacher 70 Prozent des Schadens zahlen musste.
Autokauf-Urteil: Ein Kunde erwarb bei einem Autohändler einen gebrauchten Jeep. Bei der Übergabe erhielt er jedoch keinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original, da der zuständige Mitarbeiter angeblich verhindert war. Stattdessen wurde dem Käufer lediglich eine Kopie ausgehändigt. Später stellte sich heraus, dass das Autohaus gar nicht der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs war.
Das Oberlandesgericht Celle entschied nun, dass der Käufer den Wagen trotzdem behalten darf (Az. 11 U 123/25). Die Begründung lautet: Beim Kauf über einen autorisierten Vertragshändler darf man darauf vertrauen, dass dieser zum Verkauf berechtigt ist, selbst wenn der Fahrzeugbrief ausnahmsweise nicht im Original vorliegt.
Kinder-Urteil: Verursachen Kinder unter sieben Jahren einen Schaden, gelten sie rechtlich als deliktunfähig, im fließenden Straßenverkehr sind Kinder sogar erst ab dem zehnten Geburtstag deliktfähig. Nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, können die Eltern in Verantwortung genommen werden. Dies versuchte eine Autofahrerin, der ein knapp sechsjähriges Kind mit dem Fahrrad ins Auto gefahren war. Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage ab (Az. 2 O 135/24). Eine lückenlose Überwachung von Kindern sei nicht möglich. Im vorliegenden Fall sei das Kind geübt gewesen, zudem wäre der Unfall auch bei ständiger Beobachtung nicht zu verhindern gewesen. Die Autofahrerin muss ihren Schaden selbst tragen. VP