Kunst begründet keinen Eigenbedarf
Die Lagerung von Gemälden rechtfertigt keinen Eigenbedarf.
Eigentümer scheitert vor Gericht
Die Kunst – gerade was Gemälde und Skulpturen betrifft – benötigt ihren Platz. Aus diesem Grund allerdings eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, geht zu weit. So wollte ein Betroffener im Rheinland sein Objekt mit 6,5 Zimmern wesentlich dafür nutzen, seiner Kunstsammlung den erforderlichen Platz