Kunst begründet keinen Eigenbedarf

von Redaktion

Eigentümer scheitert vor Gericht

Die Kunst – gerade was Gemälde und Skulpturen betrifft – benötigt ihren Platz. Aus diesem Grund allerdings eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, geht zu weit. So wollte ein Betroffener im Rheinland sein Objekt mit 6,5 Zimmern wesentlich dafür nutzen, seiner Kunstsammlung den erforderlichen Platz zu verschaffen und ein Atelier zu betreiben. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS scheiterte er damit vor Gericht.

Im Urteil hieß es, die geplante Wohnnutzung müsse im Vordergrund stehen, wenn eine Eigenbedarfskündigung erfolgreich sein solle. Dazu gehörten die Nutzung der Immobilie zum Schlafen, zur allgemeinen Körperpflege, zur Toilettennutzung sowie zur Zubereitung von Mahlzeiten. Genau das sei aber den Aussagen des Eigentümers zufolge nicht zu erkennen. Ck

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