Stellplatz mit Wallbox

von Redaktion

Was für Mieter gesetzlich bei der privaten Ladung ihres E-Autos gilt

Wer überlegt, sich ein Elektroauto anzuschaffen, dem stellt sich unweigerlich eine Frage: Wie den Stromer am besten aufladen? Für Eigenheimbesitzer lässt sie sich oft einfach beantworten: Die bequemste Option ist eine private Wallbox, die man sich in der eigenen Garage einrichtet. Doch wie sieht das bei Mietern aus? Was haben sie für Optionen? Was muss der Vermieter erlauben, was nicht? Und wie kann man sich eine Wallbox mit den Nachbarn teilen? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Thema.

Haben Mieter ein Recht auf eine Ladestation für ihr E-Auto?

Ja, wenn zur Mietwohnung ein Stellplatz oder eine Garage gehört. Konkret heißt das: „Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm den Einbau einer Ladestation für ein E-Auto erlaubt“, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer beim DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main. Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, Paragraph 554). Dieser Anspruch gilt sowohl für Einzel- als auch für Tiefgaragen.

Und: Der Vermieter muss nicht nur die Anbringung der Box gestatten. „Er muss auch die Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung erlauben“, sagt Fabian Faehrmann. Er ist Sprecher beim ADAC in München. Der Vermieter ist ihm zufolge auch verpflichtet, der Mietpartei nicht zugängliche Pläne – etwa über vorhandene Stromleitungen – vorzulegen, soweit dies keinen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Laut Janßen darf der Vermieter die Installation einer Wallbox nur ablehnen, wenn ihm dies nicht zuzumuten ist. Das ist etwa der Fall, wenn das Gebäude, in dem die Wallbox installiert werden soll, unter Denkmalschutz steht.

Welche technischen Lösungen gibt es?

Laut ADAC kommen vor allem zwei technische Lösungen infrage. Einmal die private Wallbox: Eine Fachfirma schließt die Wallbox direkt an das Stromnetz an. Die Abrechnung erfolgt je nach Anschlussart über die Stromrechnung der eigenen Wohnung oder über ein Abrechnungssystem. Die zweite ist eine Gemeinschaftslösung: Hier teilen sich mehrere Mietparteien eine Wallbox oder einen leistungsfähigeren DC-Schnelllader. Voraussetzung: Die Nutzer können sich untereinander einigen, wer wann das Auto lädt. Die Hausverwaltung oder die Mietparteien rechnen den Verbrauch dann individuell ab.

Wer trägt die Kosten für den Einbau?

„Für die Kosten für Anschaffung und Einbau der Ladestation müssen Mieter selbst aufkommen“, sagt Janßen. Laut ADAC reicht die Preisspanne für eine Wallbox von rund 200 bis 2.000 Euro. Hinzu kommen weitere Kosten, zum Beispiel für Material und Installation sowie eventuell für das Verlegen von Kabeln und eine Anschlussverstärkung. Außerdem müssen Mieter die Betriebskosten der Ladestation bezahlen. Wenn sich mehrere Mietparteien eine Wallbox teilen, reduzieren sich die Kosten anteilig.

„Bei einer gemeinsamen Wallbox erfolgt die Abrechnung häufig über intelligente Systeme mit speziellen Chips oder Ladekarten“, sagt Faehrmann. Sie können den Verbrauch pro Nutzer exakt erfassen und zuordnen.

Gut zu wissen: Bei Mietende besteht grundsätzlich eine Rückbaupflicht – die Wallbox muss also vom Mieter demontiert werden, wenn er auszieht. Hierfür müssen Mieter also erneut Geld investieren. „Es kann daher Sinn machen, den Vermieter zu fragen, ob er die Kosten für Anschaffung und Installation der Wallbox übernimmt und nach einem möglichen Auszug des Mieters die Wallbox weitervermietet“, sagt ADAC-Sprecher Faehrmann. Eine Alternative: „Die Mietpartei vereinbart mit dem Vermieter in einer Ergänzung zum Mietvertrag, dass der Vermieter bei Beendigung des Mietvertrags auf die Entfernung der Ladestation verzichtet“, sagt Rolf Janßen. So lassen sich die Kosten für die Demontage sparen. Einen finanziellen Ausgleich für die Modernisierungsarbeiten rund um die Ladestation erhalten Mieter vom Vermieter aber nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Was, wenn man keinen eigenen Stellplatz hat?

Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland derzeit rund 193.000 öffentliche Ladepunkte. Und auch manche Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten eine Ladeoption auf dem Firmenparkplatz. Es ist also durchaus möglich, einen Stromer auch ohne gemieteten Garagenplatz zu laden. Dpa

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