Das Laden des E-Autos in der hauseigenen Garage ist nicht nur praktisch, sondern oft auch günstiger: Denn wer einen öffentlichen Ladepunkt nutzt, wird in manchen Städten und Kommunen bei fehlender Parkscheibe mit Strafzetteln bedacht – selbst wenn von außen der laufende Ladevorgang deutlich ersichtlich ist. Die fehlende Kulanz seitens der Staatsdiener mag absurd scheinen im Angesicht der hohen Fördersummen, die deren Arbeitgeber, der Staat, zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur in Deutschland ausgibt – etwa in Gestalt des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“. Immerhin ist hier auch das neue Bundesprogramm für das Laden im Mehrparteienhaus integriert, um Elektromobilität im privaten Bereich weiter voranzubringen. Und auf dem eigenen Stellplatz muss dann auch der Polizeibeamte mit seinem Abrissblock draußen bleiben.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt derweil vor allem die praxisnahe Ausgestaltung der Förderung: Denn Wohnungseigentümergemeinschaften können Förderanträge künftig bereits stellen, bevor ein formaler Eigentümerbeschluss über den Ausbau gefasst wurde. „Dies gibt Eigentümern und Verwaltungen die notwendige Planungssicherheit“, so Annett Engel-Lindner, Syndikusanwältin beim IVD.
Das Förderprogramm umfasst insgesamt 500 Millionen Euro und richtet sich ausdrücklich auch an Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Bund fördert neben einzelnen Ladepunkten auch die technische Erschließung der Stellplätze, einschließlich Netzanschluss, Verkabelung und sonstiger notwendiger baulicher Maßnahmen. Dadurch können Eigentümer gemeinschaftliche Lösungen organisatorisch und finanziell effizient umsetzen, ohne dass jeder einzelne selbst aktiv werden muss.
Staatliche Förderung
bis zu 1.500 Euro
Die Förderung bietet attraktive finanzielle Anreize: Pro Stellplatz können Eigentümer bis zu 1.300 Euro ohne Ladepunkt und bis zu 1.500 Euro mit Ladepunkt beantragen. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen gewinnt dabei das Thema auch regulatorisch an Bedeutung, wie Engel-Lindner erklärt:
„Ab Mai 2026 wird die Installation von Lade-Infrastruktur bei Neubauten und größeren Sanierungen verpflichtend. Eigentümer, die frühzeitig investieren, sichern sich daher nicht nur Fördermittel, sondern stellen ihre Immobilien auch zukunftssicher auf.“ Christoph Kastenbauer