Sozialleistung für Immobilienerbe

von Redaktion

Anspruch auf Bafög unberechtigt?

Bafög ist nur etwas für Studenten, die nicht vermögend sind? Nicht unbedingt, darauf weist jedenfalls ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az.: 15 K 6.349/24) hin. Laut diesem kann nämlich auch ein (Mit-)Erbe mehrerer Immobilien Anspruch auf die staatliche Sozialleistung haben. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Antrag wegen Vermögens abgewiesen

Im konkreten Fall wollte ein junger Mann sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen und beantragte Bafög. Zwar hatte er nur geringe laufende Einnahmen, war jedoch Miterbe mehrerer Immobilien. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag deshalb ab und verwies auf sein Vermögen.

Daraufhin zog der junge Mann vor Gericht – und die dortigen Richter gaben ihm Recht. Sie verpflichteten die Behörde zur Zahlung von rund 766 Euro monatlich. Zwar dürften laufende Einnahmen angerechnet werden, nicht jedoch der Immobilienanteil. Ausschlaggebend war, dass der vermögende Bafög-Antragsteller faktisch keinen Zugriff auf das Erbe hatte. Um Geld daraus zu erzielen, hätte er sich mit seinen Geschwistern einigen oder seinen Anteil verkaufen müssen. Beides sei kurzfristig kaum möglich und mit erheblichen Verlusten verbunden. Auch eine Beleihung des Erbanteils hielt das Gericht für unrealistisch. Ck/Dpa

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