Teuer, aber möbliert

von Redaktion

Neue Konstellationen am Mietmarkt schwächen den Mieterschutz

Während die Zahl der regulären Mietangebote weiter sinkt, wächst ein Segment dagegen stark: das der möblierten, unbefristeten Mietwohnungen. Das zeigen Daten des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft (IfW), das regelmäßig den Mietindex GREIX herausgibt. Untersucht wurden in ihrer Entwicklung seit dem Jahr 2015 37 deutsche Städte und Regionen, darunter die 30 bevölkerungsreichsten Städte.

Aushebelung der Mietpreisbremse? Problematisch ist diese Entwicklung vor allem deshalb, da möblierte Wohnungen häufig dazu missbraucht werden, gesetzliche Regelungen wie etwa die Mietpreisbremse auszuhebeln. Denn bei dem Faktor „Möblierung“ ist es schwierig nachzuprüfen, inwiefern dieser die höhere Miete rechtfertigt. In den acht größten deutschen Städten, darunter Berlin, Hamburg und München, stieg die durchschnittliche Zahl solcher Inserate von rund 7.500 im Jahr 2015 auf rund 23.000 im vergangenen Jahr. Im gesamten GREIX-Index wuchs das Segment von etwa 12.000 auf 37.000 Inserate. Gegenüber 2015 ist das in beiden Fällen ein Anstieg von mehr als 200 Prozent.

Der Mietmarkt verändere sich strukturell, sagt Jonas Zdrzalek, Projektleiter des GREIX am IfW Kiel. „Wer heute in einer Großstadt über die gängigen Plattformen eine Wohnung sucht, trifft zunehmend auf Konditionen, die vor zehn Jahren noch eine Ausnahme waren.“ Und diese Konditionen sind nicht nur aufgrund der Zunahme der möblierten Wohnungsvermietung problematisch. Denn zusätzlich werden möblierte Wohnungen auch immer mehr nur für mehrere Monate oder ein Jahr vermietet – eine Form der befristeten Vermietung, die zusätzlich das Instrument der Mietpreisbremse umgehen kann. Trotz der Zunahme ist dieser Anteil allerdings im Vergleich zum gesamten Mietmarkt noch relativ gering – das Ifo-Institut schätzt ihn auf höchstens 0,8 Prozent.

Dennoch: Der Staat scheint aufgrund der aktuellen Entwicklung alarmiert. So will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf Zeit vermietete möblierte Wohnungen stärker regulieren. Hubigs Pläne sehen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch eine Höchstgrenze von sechs Monaten vor. Zudem soll der Möblierungszuschlag als angemessen gelten, wenn er bei voll ausgestattetem Wohnraum fünf Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigt. Christoph Kastenbauer

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