Ziehen Paare zusammen, gibt es eine Menge zu bedenken. Dinge, die bisher jeder für sich regelte, erfordern jetzt gemeinsame Lösungen. Zum Beispiel müssen Hausrat und Verträge für das gemeinsame Zuhause neu zugeschnitten werden. Dieser Fünf-Punkte-Plan kann hier unterstützen:
1. Den Mietvertrag
unterschreiben
Was erst nicht wichtig scheint, kann später umso wichtiger werden. Wer unterschreibt den Mietvertrag? Einer allein? Beide gemeinsam? Denn das hat Auswirkungen, sollte es eines Tages um Trennung oder Mietschulden gehen: „Mietschulden bleiben immer an demjenigen hängen, der den Mietvertrag unterschrieben hat“, erklärt Arthur Wilm, Trainer für Verbraucherbildung in Bayern.
Stehen beide Partner unter dem Vertrag, haften beide dem Vermieter gegenüber. Bei einer Trennung kann in der Regel derjenige in der Wohnung bleiben, auf dessen Namen der Vertrag läuft. Ist das nur einer, kann er oder sie den anderen einfach vor die Tür setzen oder alternativ selbst ausziehen und den Mietvertrag kündigen. Der Expartner verliert dann das Dach über dem Kopf.
2. Die Sache mit dem
Geld klären
Mit einer fairen Aufteilung der Haushaltsausgaben vermeiden Paare von Anfang an Streit ums Geld. Der von jedem aufzubringende Anteil kann sich zum Beispiel an der Finanzkraft des jeweiligen Partners orientieren – und damit unterschiedlich hoch sein.
3. Stromverträge
checken
Vor dem Einzug sollte man sich um den Vertrag mit dem Stromanbieter kümmern. Entweder können die Einziehenden den Lieferanten beibehalten oder wechseln.
Ersteres ist üblicherweise der Fall, wenn man innerhalb des Bezugsgebiets des bisherigen Versorgers wohnen bleibt. Dann muss man aber daran denken, den oder die Verträge für die alten Wohnungen zu kündigen, damit sie nicht weiterlaufen und unnötige Ausgaben verursachen.
Die Kündigungsfristen hängen nach Angabe von Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW unter anderem davon ab, ob Nutzer in der Grundversorgung stecken oder einen Sondertarif haben. Auskunft geben die Versorger. Generell gilt es, sich frühzeitig um einen Neuvertrag zu bemühen. Andernfalls landet man zunächst in der teureren Grundversorgung. Das passiert schnell: „Der Vertrag kommt beispielsweise schon mit Betätigen eines Lichtschalters zustande“, sagt Hermanni.
4. Internetverträge
prüfen
Üblicherweise hat jeder Partner für seine Wohnung einen eigenen Internetvertrag. Nach der Haushaltszusammenführung reicht ein Vertrag, der zweite kann gekündigt werden. Das sollte in der Regel mit Monatsfrist problemlos möglich sein, sobald die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, sagt Erol Burak Tergek – ebenfalls von der Verbraucherzentrale NRW. Läuft die Mindestvertragszeit noch, wird Kündigen schwierig. „Ein generelles Sonderkündigungsrecht beim Umzug gibt es nicht“, sagt Tergek – es sei denn, der Anbieter kann seine Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen.
5. Versicherungen
anpassen
Wie Möbel und Hausrat sind häufig auch Versicherungen doppelt vorhanden. Mit der Haushaltszusammenführung genügt vorwiegend eine je Sachgebiet. Paare sollten alle Verträge mit Blick darauf durchgehen, ob sie vom Singletarif in einen Familientarif wechseln können. Das zahlt sich in der Regel aus. Wilm geht von mehreren hundert Euro Einsparung im Jahr aus, wenn konsequent zusammengeführt wird. Bei der Privathaftpflicht rät er zur Umstellung der älteren Police und zur Kündigung der jüngeren mit der Begründung „Risikowegfall“. Allerdings sollte die Deckungssumme des alten Vertrags ausreichend sein. Dpa