Im Kleingarten: Was ist erlaubt?

von Redaktion

Laube, Anbau, Ruhezeiten, Versicherung: Die wichtigsten Regeln zum Saisonstart

Mit den ersten warmen Tagen füllen sich die Kleingartenanlagen wieder: pflanzen, jäten, ernten – oder einfach die Ruhe genießen. Doch die Parzelle ist kein „Privatgarten ohne Regeln“. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Dazu kommen Pachtvertrag, Satzung und Gartenordnung des Vereins.

ARAG-Experten haben die wichtigsten Punkte zum Saisonstart zusammengefasst – als Orientierung, was geduldet wird, was verboten ist und wo Ärger drohen kann.

Übernachten oft möglich, wohnen nicht

Kleingärten werden in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Sie dienen der Erholung und der kleingärtnerischen Nutzung – ein Dauerwohnsitz ist nicht erlaubt. Übernachtungen sind in vielen Anlagen zwar gestattet oder werden geduldet, dauerhaftes Wohnen kann aber zur Abmahnung und im Extremfall zur Kündigung des Pachtvertrags führen. Maßgeblich sind die Vereinsregeln und Vorgaben der Kommune.

Ein Kleingarten ist in Deutschland im Schnitt rund 370 Quadratmeter groß. Ein zentraler Grundsatz: Die Fläche soll zur Selbstversorgung beitragen. Ein Teil muss deshalb für Obst- und Gemüseanbau genutzt werden; reine Ziergärten sind meist nicht zulässig. Wie groß der Nutzanteil sein muss, steht häufig in Satzung oder Gartenordnung. Grenzen gibt es auch bei der Gestaltung: großflächige Versiegelungen oder umfangreiche Bebauung passen in der Regel nicht zum Kleingartencharakter.

Verwahrlosung kann den Pachtvertrag kosten

Wie „Gartenidylle“ aussieht, ist Geschmackssache – aber der Zustand der Parzelle kann rechtliche Folgen haben. In einem Fall musste ein Pächter seine 240-Quadratmeter-Parzelle räumen, weil er sich nicht ausreichend gekümmert hatte: Auf weniger als 30 Quadratmetern wuchs Obst und Gemüse, der Rest lag brach und verwilderte. Das Amtsgericht München hielt die Kündigung für rechtens (Az.: 432 C 2769/16). Gründe wie Zeitmangel oder gesundheitliche Einschränkungen spielten dabei keine Rolle; notfalls hätte Hilfe organisiert werden müssen.

Das Gartenhäuschen ist für viele das Herzstück der Parzelle, aber auch hier gibt es klare Grenzen. Üblich ist eine maximale Größe von 24 Quadratmetern inklusive überdachtem Freisitz. Strom ist häufig möglich, ein Wasseranschluss teils als Gemeinschaftslösung. Problematisch sind Einbauten, die eine Dauerwohnnutzung nahelegen. So musste ein Pächter einen Ofen samt Edelstahlschornstein entfernen (AG Brandenburg an der Havel, Az.: 31 C 288/20).

Ruhezeiten und Rücksicht: Lärm, Grill, offenes Feuer

In Kleingartenanlagen gilt: Rücksicht ist Pflicht. Viele Vereine legen Ruhezeiten fest, in denen laute Geräte tabu sind. Feiern und Grillen sollten so organisiert sein, dass Nachbarn nicht gestört werden. Offenes Feuer ist häufig eingeschränkt oder ganz verboten.

Zur Pflege gehört nicht nur das eigene Beet. Je nach Anlage können auch angrenzende Wege, Hecken oder Randbereiche in der Verantwortung der Pächter liegen. Bäume dürfen meist nicht ohne Zustimmung gefällt werden – besonders dann nicht, wenn sie das Gesamtbild der Anlage prägen. Bei Unsicherheit ist der Vorstand der richtige Ansprechpartner.

Versicherung: Hausrat greift nicht automatisch

Klassische Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen schützen Laube und Inventar in Kleingartenanlagen oft nicht automatisch. Manche Tarife decken Gegenstände in externen Lauben zwar mit ab – aber nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist, und meist mit begrenzten Entschädigungssummen. Schäden an der Laube selbst sind häufig nicht eingeschlossen. Hier kann eine spezielle Kleingarten- oder Laubenversicherung sinnvoll sein, etwa mit Schutz für Inventar, Pflanzen oder Haftpflichtfälle (zum Beispiel, wenn ein Baum Schaden verursacht). Eigenständige Laubenversicherungen sind allerdings nicht überall leicht zu finden; in vielen Fällen sind Kleingärtner bereits über Gruppenversicherungen des Vereins abgesichert.

Zum Saisonstart gilt: erst Regeln lesen, dann gärtnern. Wer Vereinssatzung und Pachtvertrag kennt, vermeidet Konflikte – und kann die Zeit im Grünen entspannter genießen.

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