Besitzer der beliebten E-Bikes wollen ihr Gefährt natürlich auch in den Urlaub oder auf Ausflügen mitnehmen. Doch durch ihr höheres Gewicht stellen sie andere Anforderungen an die Trägersysteme als konventionelle Zweiräder. Die R+V Versicherung gibt Tipps.
Träger: Vorab prüfen, ob Auto und Anhängerkupplung überhaupt für einen Fahrradträger geeignet sind. Im Handel gibt es Fahrradträger, die speziell für E-Bikes konstruiert sind.
Fahrt: Herstellerangaben zur empfohlenen Höchstgeschwindigkeit beachten. Nach rund 50 Kilometern Fahrt Schrauben, Halterungen und Gurte kontrollieren und bei Bedarf nachziehen.
Transport: Akkus und Bordcomputer abmontieren und im Auto transportieren. Die E-Bikes auf dem Träger zusätzlich gegen Diebstahl schützen.
Kennzeichen: Verdecken Träger und Fahrräder das hintere Nummernschild des Autos, muss ein zusätzliches Kennzeichenschild montiert werden. Dieses Schild muss dieselbe Nummer wie das Kfz-Kennzeichen tragen, benötigt aber keine Stempelplakette.
Versicherung: Verursacht ein vom Träger gelöstes Fahrrad einen Schaden, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Transportierte E-Bikes sind laut R+V nicht über die Fahrzeugversicherung gedeckt. Eventuell springt die Hausratversicherung ein. VP