Schwere Reisemobile mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen auf der Autobahn nicht schneller als 80 km/h fahren. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dazu kürzlich ein Urteil gefällt (Az. 1 ORBs 42/25).
Der Fahrer eines schweren Reisemobils hatte geklagt, weil er auf der Autobahn mit 100 km/h geblitzt worden war. Er argumentierte, dass sein Fahrzeug zur Klasse M1 gehöre und demnach als Pkw zu betrachten sei.
Die Richter sahen das anders. Nicht die Fahrzeugart sei für die erlaubte Geschwindigkeit entscheidend, sondern das Gewicht. Für große und schwere Reisemobile mit mehr als 7,5 Tonnen gilt demnach auch nicht die Tempo-100-Regelung für leichtere Reisemobile. SP-X