Planbare OP steht an: Muss ich Urlaub nehmen?

von Redaktion

Wenn es um medizinisch notwendige OPs geht, heißt das nicht immer, dass sie auch lebensrettend sind. Oft können sie einfach dazu dienen, ein Problem zu lindern oder zu verhindern. Doch müssen Arbeitnehmer dann für die Zeit Urlaub nehmen?

„Wer aufgrund einer medizinisch notwendigen Operation aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, ist arbeitsunfähig“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Da macht es auch keinen Unterschied, ob die anstehende OP lebensrettend, verschiebbar oder planbar ist. Das heißt, es müssen keine Urlaubstage für die Prozedur und die darauffolgende Genesung genommen werden.

Grund für die OP nicht
mitteilen

Bei medizinisch notwendigen Operationen gelten die gleichen Regeln wie bei einer akuten Krankmeldung. Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber schnellstmöglich über das Ausfallen und die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung informieren. Um welche Art von Erkrankung oder Operation es sich handelt, muss und sollte man nicht mitteilen, so Bredereck. dpa

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