Gerichtsurteile

von Redaktion

Geschenk-Urteil

Bei einer romantischen Hochzeit am Strand auf den Seychellen schenkte ein Mann seiner Braut ein Auto, für das er ihr die Kennzeichen überreichte. Doch nach zwei Jahren war das Eheglück vorbei und der Mann behielt das Auto nach einem Werkstattbesuch für sich. Er behauptete, das Cabrio sei für die Frau nur zur Nutzung gedacht gewesen. Die aber klagte auf die Herausgabe. Das Oberlandesgericht Nürnberg gab der Ehefrau nun Recht (Az. 11 UF 940/25). Entscheidend war für das Gericht, dass beide im Hochzeitsmoment übereinstimmend davon ausgingen, dass das Auto ein echtes Hochzeitsgeschenk sein sollte. Zwischen Ehegatten könne Eigentum auch ohne klassische Übergabe wirksam übertragen werden.

Radfahrer-Urteil

Bei der Verkehrssicherungspflicht gibt es keine absolute Sicherheit. Zu dieser Erkenntnis gelangte ein Radfahrer auf schmerzhafte Weise. Der Mann war bei einem Sturz über eine Absperrung schwer verunglückt. Eine Absperrbake stand am frühen Morgen quer über den Weg, den er täglich zu seiner Arbeitsstelle nahm. Trotz funktionierenden Fahrradlichts sah er das Hindernis zu spät und stürzte. Seine Unfallversicherung verklagte die Stadt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Landgericht Lübeck wies diese Klage jedoch zurück (Az. 4 O 372/23), da die Bake den Sicherheitsvorschriften entsprochen habe. Eine absolute Sicherheit könne nicht verlangt werden.

Abschlepp-Urteil

Ein beschädigtes Elektro- oder Hybridfahrzeug muss nach Auffassung des Landgerichts Koblenz nur fünf Tage lang auf einem teuren Sonderparkplatz abgestellt werden. Danach gehe von dem Wagen kein besonderes Risiko mehr aus, das einen sogenannten Quarantäneparkplatz rechtfertigt (Az. 14 O 169/24). In dem verhandelten Fall war ein Hybridfahrzeug nach einem Unfall vom Abschleppdienst auf dem Betriebshof mit großem Abstand abgestellt worden. Dafür verlangte das Unternehmen nach über einem Jahr Standzeit 38.569 Euro. Die Versicherung hatte bereits 5.459 Euro bezahlt. Das Gericht wies diese Forderung als überhöht zurück und errechnete einen Standgeldanspruch von 7.597 Euro. VP

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