Keine Reisewarnung mehr: Was das heißt…

von Redaktion

Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr vor Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar, Bahrain und Jordanien. Doch es rät weiterhin „dringend“ von Reisen in diese Länder ab. Die Sicherheitslage in der Region bleibe höchst volatil, eine erneute Verschärfung samt erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs könne nicht ausgeschlossen werden. Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, „dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“, so das Auswärtige Amt. Sie haben mehr Gewicht als der Sicherheitshinweis, der nun gilt.

Mit der Aufhebung der Reisewarnungen für Ziele im Nahen Osten werden Reisen dorthin wieder aufgenommen, Buchungen seien wieder möglich, heißt es von Reiseveranstaltern. Und weil die großen Flughäfen in der Golfregion zahlreiche Umsteigeverbindungen nach Asien und zu Zielen im Indischen Ozean bieten, verbessert sich auch wieder die Anbindung Richtung Osten.

Was ist, wenn die Reise zwar nun durchgeführt werden soll – ich mich trotzdem nicht gut dabei fühle, sie anzutreten? Bei einer Reisewarnung können Urlauber in aller Regel von selbst ohne anfallende Stornierungskosten vom Reisevertrag zurücktreten. Doch wie schaut es aktuell aus? Tipp von Reiserechtler Paul Degott: „Wenn man eine Reise absagt und den Reisepreis zurückverlangt, muss man begründen, warum man das tut.“ Die Hinweise des Auswärtigen Amtes seien als „amtliche Meinung, was die Sicherheitslage in den betreffenden Ländern angeht“, dann ein Teil davon.

Weitere Belege könnten etwa Presseberichte sein. Der Rechtsanwalt rät, im Zweifel das Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen. dpa

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