Einliegerwohnungen sind praktisch – gerade für die Vermietung an Familienangehörige. Doch Vorsicht: Wird die Einliegerwohnung an Familienangehörige vermietet, darf der Mietpreis nicht unterhalb von 66 Prozent des ortsüblichen Niveaus liegen. Nur ab dieser Höhe geht das Finanzamt davon aus, dass tats
Dieser Artikel (ID: 2528338) ist am 20.06.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 49), Wasserburger Zeitung (Seite 49), Mangfall-Bote (Seite 49), Neumarkter Anzeiger (Seite 49), Chiemgau-Zeitung (Seite 49), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 49), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 49).