Einliegerwohnungen sind praktisch – gerade für die Vermietung an Familienangehörige. Doch Vorsicht: Wird die Einliegerwohnung an Familienangehörige vermietet, darf der Mietpreis nicht unterhalb von 66 Prozent des ortsüblichen Niveaus liegen. Nur ab dieser Höhe geht das Finanzamt davon aus, dass tatsächlich Einkünfte erzielt werden sollen. Bhw