Vergütung für Solarstrom steht auf der Kippe

von Redaktion

Solarwirtschaft warnt vor schweren Folgen für den Ausbau der erneuerbaren Energie

Solarenergie wird in Deutschland als nachhaltige Stromquelle immer effektiver (s. Artikel oben). Deshalb wird sie vom Staat auch stark gefördert – bisher jedenfalls: Nach dem bislang gültigen Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) erhalten neue private Solarstrom-Erzeuger zu Zeiten positiver Börsenstrompreise für jede eingespeiste Kilowattstunde noch eine garantierte Vergütung in Höhe von 6,7 bis 7,8 Cent je Kilowattstunde über eine Laufzeit von 20 Jahren. Liegt der durchschnittliche Jahresmarktwert des Solarstroms niedriger, wird die Differenz aus dem Klimafonds des Bundeshaushalts beglichen.

Dieser Vergütungssatz könnte sich allerdings jetzt ändern. Der vorliegende EEG-Entwurf der Schwarz-Roten-Bundesregierung sieht unter anderem vor, Betreibern für ab 2027 neu errichtete Solarstromanlagen auf Dächern von Eigenheimen, Mietwohngebäuden und Kleingewerbe mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt keine Vergütung mehr für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom zu gewähren. Diesen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Solarstrom sollen selbst Betreiber von Solardächern auf Eigenheimen nach dem Willen der Ministerin künftig an der Strombörse direktvermarkten müssen. Kein Wunder, dass hier gerade die Lobbyverbände ihren Unmut kundtun. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) appelliert an die Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen. Die geplanten Einschnitte bei der Solarförderung würden andernfalls den Ausbau der Solarenergie in Deutschland ausbremsen und zehntausende Jobs gefährden.

Christoph Kastenbauer

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