Weil sein vergessener Blinker zu einem Missverständnis geführt hat, verliert ein Motorradfahrer ein Drittel seiner Schadenersatzansprüche nach einem Unfall. Der Biker war korrekt blinkend aus einem Kreisverkehr ausgefahren, hatte das Signal aber nicht wieder zurückgestellt. An der folgenden Kreuzung fuhr ein Autofahrer aus einer Seitenstraße, da er annahm, das Motorrad biege ab – was es nicht tat. Der Fall ging vor Gericht. Das Oberlandesgericht Brandenburg sprach nun eine Haftungsverteilung von zwei Dritteln zu einem Drittel zugunsten des Motorradfahrers aus (Az. 12 U 20/25). Begründung: Der vergessene Blinker verstößt laut Gericht gegen das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme.