Ladesäulen-Urteil

von Redaktion

Rund um E-Ladesäulen kommt es im Alltag immer wieder zu Unsicherheiten. Eine davon betrifft die Frage, ob sich auch ein Verbrennerauto auf den Platz an einer Ladesäule stellen darf. Darüber hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun ein Urteil gefällt. Ein Verbrenner war von einem E-Parkplatz abgeschleppt worden. Nach Ansicht des Besitzers unrechtmäßig, da es zu keiner Behinderung gekommen sei. Dies ist nicht der Fall, so das Gericht (Az. 14 K 7479/22). Ein Verbrenner darf auch dann abgeschleppt werden, wenn er niemand konkret behindert, die Fläche aber erkennbar für E-Autos mit Lademöglichkeit vorgesehen ist. Fahrer von E-Autos müssen darauf vertrauen können, dass diese Flächen frei bleiben. VP

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