Im Volksmund spricht man vom Flensburger Punktekonto, korrekt heißt es Eintrag im Fahreignungsregister. Wer im Straßenverkehr gegen zentrale Sicherheitsregeln verstößt, muss mit einem Eintrag im Register rechnen, das vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird. Diese Punkte bleiben nicht für
Dieser Artikel (ID: 2533321) ist am 27.06.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 52), Wasserburger Zeitung (Seite 52), Mangfall-Bote (Seite 52), Chiemgau-Zeitung (Seite 52), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 52), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 52), Neumarkter Anzeiger (Seite 52).