So verschwinden Punkte wieder

von Redaktion

Im Volksmund spricht man vom Flensburger Punktekonto, korrekt heißt es Eintrag im Fahreignungsregister. Wer im Straßenverkehr gegen zentrale Sicherheitsregeln verstößt, muss mit einem Eintrag im Register rechnen, das vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird. Diese Punkte bleiben nicht für immer stehen.

Nach 2,5 Jahren werden Punkte gelöscht, die es bei Ordnungswidrigkeiten gab, die mit einem Punkt eingetragen wurden. Nach fünf Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten eingetragen werden, oder bei Straftaten, die keinen Fahrerlaubnisentzug nach sich zogen. Nach zehn Jahen bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer wissen will, wie viele Punkte sich angesammelt haben, kann dies postalisch oder persönlich beim Kraftfahrt- Bundesamt (Fördestraße 16, 24944 Flensburg) erfahren oder per Online-Registerauskunft über www. kba.de.

Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt davor, dass sich Betrüger als KBA-Mitarbeiter ausgeben (per Telefon, Post oder Mail) und gegen Zahlungen von mehreren tausend Euro die Löschung von Punkten oder die Rückgabe entzogener Führerscheine versprechen. Strafbar ist es auch, wenn Dritte gegen Bezahlung die Verantwortung für Verkehrsverstöße übernehmen, der Handel mit Punkten und Fahrverboten ist illegal. VP

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