Bekanntes Szenario auf der Autobahn: Der Wagen vor einem auf der linken Spur fährt deutlich langsamer, als es der Verkehr erlaubt, aber es besteht keine Möglichkeit zum Überholen. Was viele nicht wissen: Zu langsames Fahren ist nicht nur ärgerlich, sondern auch verboten. Wer ohne triftigen Grund zu langsam fährt und dadurch den Verkehrsfluss behindert, handelt ordnungswidrig.
Es gibt keinen Mindestwert für die Geschwindigkeit auf Autobahnen. Wer aber bei freier Strecke langsam unterwegs ist, obwohl deutlich schneller gefahren werden könnte, wird schnell zum Hindernis und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch extremes Langsamfahren bewusst blockiert, kann dies als Nötigung gewertet werden.
Einen festen Bußgeldsatz für Langsamfahrer gibt es nicht, die Polizei entscheidet immer in der konkreten Situation. VP