Geld für neue Fenster, Türen und Fassaden

von Redaktion

Diese Fördermöglichkeiten gibt es aktuell

Wer in neue Fenster, Türen oder Fassaden investiert, kann Fördermittel in Höhe von mehreren Tausend Euro erhalten. Auch wenn die Vielzahl der Programme unübersichtlich erscheint, folgt die Förderung einer klaren Systematik: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle stehen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vorteile zur Verfügung. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) gibt in einer Pressemeldung einen Überblick in Sachen Förderdschungel.

Erneuerungen gut
abstimmen

Neue Fenster und Türen sowie die Dämmung der Außenwände und Dächer zählen zu den wirksamsten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Bei Sanierungen gilt die fachliche Grundregel, die Gebäudehülle und die Heiztechnik gut aufeinander abgestimmt zu erneuern. Solange über Fenster, Fassade oder Dach unnötig Wärme verloren geht, zahlt sich die Investition in eine moderne Heizanlage nicht aus.

Die wichtigsten Bundesförderprogramme werden auch 2026 fortgeführt. Dazu zählen die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den klimafreundlichen Neubau sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sanierungen und Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Auch spezielle Programme wie „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“ bleiben bestehen.

Maßnahmen an der
Gebäudehülle

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nach Angaben des VFF neben neuen Fenstern und Türen auch die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Fußböden und Geschossdecken sowie ein neuer, außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden, Jalousien oder Fenstermarkisen. Vorbereitende Baumaßnahmen fördert der Staat ebenfalls.

Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es drei Förderwege: direkte Zuschüsse, zinsgünstige Kredite sowie steuerliche Vergünstigungen. Zuschüsse und Kredite werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt.

Direkter Zuschuss vom Staat

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt der Staat einen direkten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich können Eigentümer weitere fünf Prozent Zuschuss erhalten, wenn sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, der weitere Maßnahmen aufzeigt. Für die Erstellung des Fahrplans ist ein Energieeffizienzexperte erforderlich, der die Immobilie vor Ort begutachtet und einen Zeitplan für die Sanierung erstellt. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein.

Kredite mit günstigen
Konditionen

Eigentümer, die für ein Einzelprojekt einen direkten Zuschuss nach BEG erhalten, können für die restlichen Kosten einen Ergänzungskredit von bis zu
120.000 Euro beantragen. Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen weniger als 90.000 Euro, sind die Zinsen besonders günstig.

Wer umfassendere Sanierungen durchführt – neue Heizung, Dämmung und neue Fenster – und damit eine Effizienzhausklasse erreicht, kann über die BEG einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 150.000 Euro erhalten.

Steuerliche Förderung
nutzen

Alternativ können Eigentümer die Kosten für die Sanierungsprojekte auch steuerlich über den § 35c EstG geltend machen. In der Einkommensteuer lassen sich 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf drei Jahre direkt von der Steuerschuld absetzen – mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Zusätzlich kann die Hälfte der Kosten für die Baubegleitung und Fachplanung steuerlich berücksichtigt werden.

Handwerkerleistungen für die Sanierung können ebenfalls als haushaltsnahe Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden – mit 20 Prozent der Arbeitskosten und bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Sonnenschutzsysteme sind von der steuerlichen Förderung ausgenommen. Vff / Mtm

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