Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst im Herbst das bei vielen unbeliebte Gebäudeenergiegesetz (sogenanntes Heizungsgesetz) im Wärmebereich ab. Der Heizungstausch soll damit technologieoffener und flexibler gestaltet werden. So entfällt etwa die strikte Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Doch mehr Freiheit bei der Heizungswahl muss nicht unbedingt gleich mehr Vorteile für die Verbraucher bedeuten. Im Gegenteil: Verbraucherschutzverbände wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) sehen das Risiko von wachsenden Fehlentscheidungen.
Gefahr von Kostenfallen
Besonders kritisch bewertet der BSB den geplanten Wegfall der verpflichtenden Beratung beim Einbau fossiler Heizungen. Eigentümer müssten vor einem Heizungstausch wissen, welche Folgen CO2-Kosten, kommunale Wärmeplanung und Veränderungen der Betreibernetze haben können. Sonst drohten wirtschaftliche Nachteile. „Eine auf den ersten Blick günstige Heizung kann sich langfristig als teure Fehlentscheidung erweisen. Ohne Beratungspflicht steigt die Gefahr, dass Eigentümer in Kostenfallen geraten“, sagt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel. Zentrales Instrument müsse deshalb nach Auffassung des BSB der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleiben. Er helfe privaten Eigentümern, Heiztechnik, Gebäudehülle und die wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge von Maßnahmen zusammenzudenken. Der BSB fordert, die Förderung des iSFP wieder auf 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten anzuheben. „Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein schönes Beiwerk, sondern der Schlüssel zu planbaren und bezahlbaren Gebäudemodernisierungen. Gerade selbstnutzende Eigentümer brauchen eine unabhängige, qualitätsgesicherte Beratung, bevor sie hohe fünf- oder sechsstellige Beträge investieren“, so Fork-Weigel.
Sanierungsfahrplan
dauerhaft stärken
Die neue Freiheit könnte viele Eigentümer verunsichert zurücklassen. „Der Gesetzentwurf verspricht Vereinfachung, verlagert aber viele Risiken auf private Haushalte. Selbstnutzende Eigentümer brauchen klare Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Unsicherheiten bei Energieträgern, Nachweisen und künftiger Infrastruktur“, warnt Fork-Weigel.
Der BSB fordert deshalb vom Gesetzgeber den Ausbau unabhängiger Beratung, einen dauerhaft gestärkten individuellen Sanierungsfahrplan und verlässliche Förderstrukturen. Christoph Kastenbauer