So klappt alles schnell und unkompliziert

von Redaktion

Balkonkraftwerk registrieren

Am Balkongeländer, an der Wand, im Garten oder auf dem Garagendach: Mit einem steckerfertigen Solargerät lässt sich ziemlich einfach Strom aus Sonnenenergie erzeugen. Ob man nun die eigene Grundlast erzeugt, den Strom speichert oder den Überschuss ins Netz einspeist, so ein Balkonkraftwerk muss auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Hierzu ruft man die Website des Marktstammdatenregisters (MaStR) unter www. marktstammdatenregister. de auf. Dort „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“ auswählen. Dann „Solaranlage“ anklicken und im nächsten Schritt die Option „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ auswählen. Falls noch nicht vorhanden, legt man ein Benutzerkonto mit den nötigen persönlichen Daten an und aktiviert dieses über den Link in der Bestätigungsmail. Mit den neuen Kontoinformationen kann man sich dann anmelden und das Balkonkraftwerk registrieren.

Pflichtangaben
beachten

Die Bundesnetzagentur fragt einige wichtige Daten zur Anlage ab. Das dient zum einen dem Überblick über installierte Geräte in Deutschland. Zum anderen kann die Behörde damit auch wichtige statistische Daten zur Leistung erheben. Neben dem Standort des Geräts mit genauer Adresse wird auch der Name der Anlage abgefragt. Als Standard ist hier „Balkonkraftwerk“ ausgewählt. Gefragt wird sowohl nach dem Datum der ersten Inbetriebnahme als auch nach der Anzahl und der Gesamtleistung der installierten Module. Die Leistung des Wechselrichters muss ebenso angegeben werden wie die Nummer des eigenen Stromzählers. Wer einen Stromspeicher hat, kann noch die Kapazität der Akkus und die Leistung in Watt angeben.

Zum Schluss gibt es eine Erfolgsmeldung, die MaStR-Nummer und eine Registrierungsbestätigung zum Herunterladen und Abheften. Sollte sich an der Leistung der Anlage etwas ändern, ein Speicher hinzukommen oder man nimmt die Anlage außer Betrieb, kann man über das Benutzerkonto beim MaStR die Daten aktualisieren.

Was passiert
im Anschluss?

Mit den eingegebenen Daten wird der örtliche Netzbetreiber automatisch von der Bundesnetzagentur über die Anlage informiert. Falls noch ein Stromzähler ohne Rücklaufsperre eingebaut ist, muss er in naher Zukunft ersetzt werden. Eine separate Meldung der Anlage beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr nötig. Die Registrierung des Balkonkraftwerks ist kostenlos, wenn man es selbst erledigt. Wird es von einem Dienstleister erledigt – etwa dem Installationsbetrieb – können Kosten anfallen. Der Zeitaufwand im Selbstversuch lag bei etwa vier Minuten. Dpa

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