Alles rund um die Kraftfahrstraße

von Redaktion

In Deutschland gibt es zwei Arten von Schnellstraßen: Autobahn und Kraftfahrstraße. Beide darf man nur mit einem Kraftfahrzeug befahren, das mindestens 61 km/h fahren kann. Was aber unterscheidet die beiden Schnellstraßen?

Angezeigt wird eine Kraftfahrstraße durch ein viereckiges Schild mit dem Piktogramm eines Autos. Ist dies durchgestrichen, endet die Kraftfahrstraße (siehe Foto). Im Gegensatz zur Autobahn kann eine Kraftfahrstraße auch innerhalb einer geschlossenen Ortschaft führen. Hier darf man maximal 50 km/h schnell fahren.

Außerdem kann es Ampeln und Kreuzungen geben. Außerorts gilt hier Tempo 100, außer wenn die Straße autobahnähnlich ausgebaut ist, also mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung sowie zwei Fahrbahnen hat, die durch Grünstreifen oder Mittelleitplanke getrennt sind. Dann gelten 130 km/h Richtgeschwindigkeit. VP

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