Wer sich auf einen Job bewirbt, wartet gespannt auf eine Antwort. Doch da können Bewerber manchmal lange warten – denn so mancher Arbeitgeber meldet sich gar nicht erst zurück. Haben Bewerber überhaupt einen Anspruch auf eine Rückmeldung? „Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die vors
Dieser Artikel (ID: 2528384) ist am 20.06.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 68), Wasserburger Zeitung (Seite 68), Mangfall-Bote (Seite 68), Chiemgau-Zeitung (Seite 68), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 68), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 68), Neumarkter Anzeiger (Seite 68).