Der Tod lässt sich nicht planen, gute Vorsorge schon. Wer wüsste das besser als Bestattermeister Michael Hartl? Schließlich kommt es in seinem alltäglichen Geschäft immer wieder vor, dass Angehörige gar nicht wissen, wie der Verstorbene bestattet werden möchte oder welchen Rahmen dieser sich wünscht. Ein wichtiges Thema, über das gern verdrängt wird. „Über den Tod redet man nicht gern“, sagte er. Gerade deshalb wird Bestattungsvorsorge immer wichtiger. Ein Todesfall trifft Familien oft unvorbereitet. Zugleich steigen die Belastungen. Das frühere Sterbegeld ist abgeschafft, Bestattungskosten müssen vollständig getragen werden. Hartl riet zu individueller Beratung und einer genauen Kostenaufstellung. Eine Bestattung besteht nicht nur aus den Leistungen des Bestatters. Hinzu kommen Gebühren für Friedhof, Grabstelle und weitere Dienstleistungen.
Feuerbestattung
ist Hauptform
So hat sich auch die Bestattungskultur deutlich gewandelt. Die Feuerbestattung ist längst kein Trend mehr, sondern die Hauptbestattungsform. Über 75 Prozent der Angehörigen entscheiden sich inzwischen dafür. Die Gründe liegen in veränderten Lebensumständen. Familien wohnen seltener an einem Ort, Kinder ziehen in Städte, Grabpflege lässt sich nicht mehr selbstverständlich organisieren. Gleichzeitig wünschen sich viele Menschen pflegefreie, natürliche und würdige Formen der Erinnerung. Dabei stellte er klar: In Bayern gelten strenge Bestattungsgesetze. Eine Urne kann nicht in den Bergen verstreut oder in einem See beigesetzt werden. Möglich sind Beisetzungen nur auf ausgewiesenen Friedhöfen. Auch Rituale verändern sich. Kirchliche Beisetzungen sind nicht mehr selbstverständlich. Seit zwei Jahren liegt der kirchliche Anteil laut Hartl unter 50 Prozent. Trauerfeiern werden individueller und kleiner. Hartls wichtigste Empfehlung lautete: früh sprechen, klar festhalten, nicht warten.
Bestattungswünsche
rechtzeitig besprechen
Wer keine Vorsorgeregelung trifft, sollte mit der Familie über die eigenen Wünsche sprechen. Sonst stehen Angehörige plötzlich vor Entscheidungen: Feuer- oder Erdbestattung, große Trauerfeier oder stille Beisetzung, Trauerkleidung oder bewusster Verzicht, Bewirtung oder kein Essen danach? In einer Bestattungsvorsorge lassen sich diese Punkte schriftlich regeln: Bestattungsform, Ablauf der Verabschiedung, Musik, Blumenschmuck, Redner oder Geistlichkeit, Karten und Todesanzeige. Wichtig ist Hartl dabei ein praktischer Hinweis: Wünsche gehören nicht ins Testament. „Das ist immer zu spät“, sagte er. Ein Testament wird oft erst eröffnet, wenn die Bestattung bereits vorbereitet oder vorbei ist. Damit der eigene Wille umgesetzt wird, müssen finanzielle Deckung und Totenfürsorge geklärt sein. Bei der Absicherung warnte Hartl davor, Geld direkt beim Bestatter zu hinterlegen. Sicherer ist eine treuhänderische Lösung über den Bundesverband der Deutschen Bestatter. Am Ende geht es für Hartl um Entlastung und um Raum für einen würdigen Abschied.