Kennzeichen weg – das ist zu tun

von Redaktion

Es ist ein Schreckmoment, wenn am Auto ein Nummernschild fehlt oder gar gleich beide weg sind. Egal ob verloren oder gestohlen – es muss schnell gehandelt werden. Stiftung Warentest erklärt, was zu tun ist.

Fahrt: Fehlt nur ein Schild, darf man zur Polizei fahren, fehlen beide Kennzeichen, muss das Auto stehen bleiben.

Meldung: Bei Diebstahl sofort Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese stellt eine Verlusterklärung aus und schreibt das Kennzeichen zur Fahndung aus. Das schützt Sie, falls jemand mit der Autonummer eine Straftat begeht. Außerdem muss die Kfz-Versicherung informiert werden.

Zulassungsstelle: Bei der zuständigen Zulassungsstelle den Verlust melden. An Dokumenten benötigt man Zulassungsbescheinigung I und II (früher Kfz-Schein und -Brief), Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Personalausweis. Bei Verlust ist eine eidesstattliche Verlusterklärung notwendig. Dazu kommen Gebühren von rund 30 Euro.

Nummernschild: Ist noch ein Kennzeichen vorhanden, muss dieses abgegeben werden. Man bekommt zwei neue Schilder mit anderen Buchstaben- und Zahlenkombinationen. Das alte bleibt fünf Jahre gesperrt. Die Kosten für die Änderung des Kennzeichens und die neuen Fahrzeugpapiere betragen rund 100 Euro. VP

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