Wer Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, muss den Einsatz schon lange dokumentieren. Seit 1. Januar 2026 sind die Vorgaben EU-weit jedoch deutlich konkreter: Die EU-Durchführungsverordnung 2023/564 legt Inhalt und Format der Aufzeichnungen fest – und sorgt nach Einschätzung von Verbänden für spürbar mehr Aufwand im Alltag.
Neu ist vor allem die Detailtiefe. Nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft müssen unter anderem die Art der Verwendung (etwa Freiland, Gewächshaus, Lager), das verwendete Mittel samt Zulassungsnummer, Anwendungsdatum und – wenn relevant – der Startzeitpunkt, die Aufwandmenge sowie Kultur und behandelte Fläche dokumentiert werden. Hinzu kommen georeferenzierte Angaben zur Fläche sowie EPPO-Code der Kultur und das BBCH-Stadium, außerdem der Name der ausführenden Person. Die Aufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren; fehlende Einträge können bei Kontrollen Folgen haben. Zur Frist weisen Fachstellen darauf hin, dass die Einträge „zeitnah“ erfolgen sollen – spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung.
Und: Ab 1. Januar 2027 soll die Dokumentation elektronisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen verweist darauf, dass EU-Recht den Mitgliedstaaten eine Verlängerung bis Ende 2026 ermöglicht.
Der Deutsche Bauernverband kritisiert, die zusätzlichen Angaben hätten „keinen erkennbaren Mehrwert“ für Umwelt, Verbraucherschutz oder Vollzug; genannt werden etwa Zulassungsnummern, EPPO-Codes, BBCH-Stadien oder exakte Uhrzeiten – vieles sei kaum nachprüfbar.
Auf EU-Ebene gab es zuletzt zumindest eine Klarstellung: EU-Agrarkommissar Christophe Hansen sagte laut dpa, es werde nicht erwartet, dass Anwender „Fachcodes“ nutzen müssen; erlaubt seien die gebräuchlichen Namen von Kulturpflanzen und Wachstumsstadien. Hilfreich sind Vorlagen und Erläuterungen der Länderfachstellen – dort gibt es etwa Musterformulare.
Forum Moderne Landwirtschaft