Gut versichert auch im Ausland

von Redaktion

Früher hieß sie wegen ihrer Farbe „Grüne Versicherungskarte“. Das Formular ist inzwischen weiß oder digital – ihre Berechtigung hat die Internationale Versicherungskarte (IVK), wie sie korrekt heißt, aber nach wie vor. Bei Auslandsreisen ist sie ein wichtiger Nachweis für Autofahrer, denn sie bestätigt, dass für das jeweilige Reiseland eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Mittlerweile ist auch diese Karte aufgrund des Kennzeichenabkommens – das vorhandene amtliche Kennzeichen reicht als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus – weitgehend überflüssig und nur noch für Reisen in bestimmte Nicht-EU-Länder notwendig. Laut HUK ist in Albanien, Belarus (Weißrussland), Nordmazedonien, Moldawien, der Türkei und der Ukraine die Mitnahme der Versicherungskarte vorgeschrieben. Für den Kosovo ist die IVK nicht gültig. Dort muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Für Serbien und Italien wird die IVK empfohlen.

Da Schäden im Ausland oft nicht im gleichen Umfang ersetzt werden, ist es wichtig, vor der Auslandsreise den Versicherungsschutz im entsprechenden Ausland zu überprüfen. So sind oft in einigen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich. VP

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