Als Fahrradfahrer muss man dieselben Regeln beachten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Missachtet der Zweiradfahrer diese und es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem Auto, kann es bedeuten, dass der Radfahrer alleine haftbar gemacht wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrradfahrer unter Missac
Dieser Artikel (ID: 2537993) ist am 04.07.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 57), Wasserburger Zeitung (Seite 57), Mangfall-Bote (Seite 57), Chiemgau-Zeitung (Seite 57), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 57), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 57), Neumarkter Anzeiger (Seite 57).