Als Fahrradfahrer muss man dieselben Regeln beachten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Missachtet der Zweiradfahrer diese und es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem Auto, kann es bedeuten, dass der Radfahrer alleine haftbar gemacht wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrradfahrer unter Missachtung der Vorfahrtsregelung eine Straße überquert und war von einem Pkw erfasst worden.
Er klagte auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld, da der Autofahrer den Unfall hätte vermeiden können. Dies wies das Landgericht Lübeck zurück (Az. 6 O 8/22). Sein Verursacher- und Verschuldensanteil am Unfall sei so gravierend, dass die Haftung des Pkw-Fahrers vollständig zurücktrete. VP