Wenn die Arbeit krank macht
Berufskrankheit ja oder nein – das entscheidet ein Verfahren. Ärztinnen, Arbeitgeber oder Betroffene können den Verdacht melden. Je früher, desto besser. Foto CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN
Berufskrankheit: So läuft das Verfahren zur Anerkennung ab
Erkranken Beschäftigte im Zusammenhang mit Belastungen am Arbeitsplatz, kann eine Berufskrankheit vorliegen. Für eine Anerkennung als Berufskrankheit müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel muss sie in der sogenannten Berufskrankheiten- Liste (BK-Liste) geführt sein. Hier gibt es ba