Wenn die Arbeit krank macht

Berufskrankheit ja oder nein – das entscheidet ein Verfahren. Ärztinnen, Arbeitgeber oder Betroffene können den Verdacht melden. Je früher, desto besser. Foto CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

Berufskrankheit ja oder nein – das entscheidet ein Verfahren. Ärztinnen, Arbeitgeber oder Betroffene können den Verdacht melden. Je früher, desto besser. Foto CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

Berufskrankheit: So läuft das Verfahren zur Anerkennung ab

Erkranken Beschäftigte im Zusammenhang mit Belastungen am Arbeitsplatz, kann eine Berufskrankheit vorliegen. Für eine Anerkennung als Berufskrankheit müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel muss sie in der sogenannten Berufskrankheiten- Liste (BK-Liste) geführt sein. Hier gibt es ba

Samstag, 4. Juli 2026

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