Abmahnung im Job
Eine Abmahnung ist regelmäßig Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Foto FRANZISKAGABBERT/DPA-TMN
Was sie bedeutet und wie man richtig reagiert
Eine Abmahnung lässt einen nie kalt. Zu Recht: Weil sie nicht nur das persönliche Arbeitsverhältnis beeinträchtigt, sondern auch langfristige Folgen für die Karriere haben kann. Was ist eine Abmahnung eigentlich und welche Folgen hat sie? Fachanwalt Markus Michalka und Arbeitspsychologe Rüdiger Trimpop geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
„Eine Abmahnung ist sozusagen eine Warnung an den Arbeitnehmer, dass er ein Fehlverhalten in Zukunft nicht mehr begehen soll“, sagt Markus Michalka, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Zusätzlich zu einer Warnfunktion hat sie auch eine Dokumentationsfunktion: indem man Punkte, die falsch gelaufen sind, speichert. Deshalb sollte man sie aus Arbeitgebersicht auch immer schriftlich erteilen. „Wenn ich mich von jemandem trennen will und habe keine schriftliche Abmahnung ausgesprochen, wird es schwer – dann bräuchte ich Zeugen für eine mündliche Abmahnung.“ Sie kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen: Eine Abmahnung ist regelmäßig Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung (außer bei besonders schweren Pflichtverletzungen wie Straftaten zulasten des Arbeitgebers).
Oft geht es um Arbeitszeitverstöße wie Zuspätkommen oder Fehler bei der Zeiterfassung, verspätete Krankmeldungen oder falsche Abrechnungen. Auch Verstöße gegen IT-Richtlinien kommen vor, etwa private E-Mails über den Dienst-Account oder unzulässige Internetseiten.
Für eine Abmahnung gibt es immer verhaltensbedingte Gründe, also nur dort, wo Arbeitnehmer ihr Verhalten ändern können. Nicht zulässig ist sie bei nicht steuerbaren Dingen – etwa wenn ein Mitarbeiter wegen starken Schwitzens abgemahnt wurde.
Zuspätkommen kann zwar ein Grund sein, ist bei einem einmaligen Vorfall und ansonsten guter Leistung oft unverhältnismäßig. Häufig ist es sinnvoller, zunächst das Gespräch zu suchen und mögliche Ursachen zu klären, etwa private oder gesundheitliche Belastungen.
Wichtig sind genaue Zahlen, Daten und Fakten: Was ist wann passiert, wer war beteiligt und wie lautet der konkrete Vorwurf. Allgemeine Aussagen wie „Sie kommen immer zu spät!“ reichen nicht. Außerdem muss klar werden, dass der Arbeitgeber das Verhalten nicht akzeptiert und bei Wiederholung arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung folgen können.
Das hängt im Wesentlichen davon ab, ob man die Abmahnung für angemessen oder für unberechtigt hält. „Wenn ich mich schuldig fühle, sollte ich mich auf jeden Fall erst einmal entschuldigen“, meint Rüdiger Trimpop. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte ruhig bleiben, Abstand gewinnen und sich Unterstützung holen, etwa durch Betriebsrat oder einen Arbeitsrechtler.
Möglich ist eine Gegendarstellung, die zur Personalakte genommen wird. Außerdem kann die Entfernung verlangt oder notfalls vor dem Arbeitsgericht geklagt werden. In manchen Fällen kann es auch strategisch sinnvoll sein, zunächst abzuwarten, etwa wenn eine spätere Kündigung im Raum steht.