Reparatur-Urteil
Will der Käufer eines Gebrauchtwagens wegen eines Mangels vom Kauf zurücktreten, muss er dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den angeblichen Mangel zu überprüfen. Weil ein gerade erworbener Jaguar angeblich Kühlwasser verlor, wollte der Käufer vom Vertrag zurücktreten, weigerte sich aber, das Auto ohne vorherige verbindliche Reparaturzusage in die Werkstatt zu bringen. Es kam zum Rechtsstreit. Das Landgericht Landau stellte in seinem Urteil klar, dass ein Verkäufer zunächst das Recht hat, den Mangel selbst zu untersuchen und gegebenenfalls nachzubessern (Az. 3 O 10/25). Da der Käufer diese Prüfung verhinderte, war ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen.
Moped-Urteil
Einem Jugendlichen muss man ein gewisses Maß an unvernünftigem Handeln zugestehen. Das ist Teil des Entwicklungsprozesses.
Diese Ansicht vertrat das Sozialgericht Braunschweig und wies die Klage einer gesetzlichen Unfallversicherung zurück (Az. S 14 U 140/22). Die hatte die Anerkennung eines Unfalls als Wegeunfall verweigert, den ein 17-Jähriger mit seinem Leichtkraftrad auf dem Schulweg hatte. Da der Jugendliche eine längere, kurvenreiche Strecke als Schulrückweg gefahren war und nicht die direkte Route genommen hatte, wollte die Versicherung die Kosten nach dem Unfall nicht übernehmen. Gerade bei Schülern aber stehen alterstypische, unvernünftige Umwege unter Schutz, so das Gericht.
Ampel-Urteil
Kaputte Ampeln sind bekanntlich im juristischen Sinne nichtig und müssen von Verkehrsteilnehmern nicht beachtet werden. Was aber machen Fahrradfahrer, wenn eine Ampel nicht reagiert, wenn sie sich nähern bzw. an der Haltelinie stehen? Eine Radlerin war an eine verkehrsabhängige und funktionierende Ampel herangefahren, die aber nur auf Autos reagierte. Als sie nach rund fünf Minuten Wartezeit bei Dauer-Rot vorsichtig über die Kreuzung gefahren war, erhielt sie einen Strafzettel über 100 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Dagegen klagte sie. Und bekam nun vom Oberlandesgericht Hamburg Recht (Az. 5 ORbs 25/23). Das Gericht hob in der Berufungsverhandlung die Verurteilung der Frau auf. VP