Was tun nach einem Hagelschaden?

von Redaktion

Nur wer das Prozedere korrekt einhält, bekommt nach einem Unwetter Geld von der Versicherung

Sommergewitter kommen oft mit massivem Hagel, der auf dem Autoblech Dellen hinterlässt. Ein klarer Fall für die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Wer sich aber nicht ans vorgeschriebene Prozedere hält, läuft Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die Dekra erklärt, wie man richtig vorgeht.

Zuallererst ist Schadensminderung Pflicht. Das heißt, dass zum Beispiel eingeschlagene Scheiben abgedeckt werden müssen. Notreparaturen dürfen jedoch nicht beauftragt werden. Ohne Deckungszusage des Versicherers darf keine Reparatur in Auftrag gegeben werden. Bei der Meldung Tag, Uhrzeit und Ort des Hagelschlags angeben, dazu mehrere Fotos, auf denen der Schaden dokumentiert ist.

Der Versicherer vereinbart dann einen Termin mit einem Gutachter, der die Schadenhöhe ermittelt, und legt den Reparaturweg fest. Der Betroffene kann dann entscheiden, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder man sich die Schadensumme auszahlen lässt.

Bei einer Reparatur muss beachtet werden, ob im Vertrag eine Werkstattbindung vorgesehen ist. Besteht keine, kann die Werkstatt frei gewählt werden. VP

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