Urteil zu Balkonkraftwerk

von Redaktion

Zu unschön für den Einbau?

Wie schön muss ein Balkonkraftwerk sein? Die kleinere Solaranlage, die etwa Mieter einfach am Balkon oder auf der Terrasse installieren können, bedarf üblicherweise nicht der Zustimmung des Vermieters. Dessen Einwände müssen gut begründet sein – eine Störung seines ästhetischen Empfindens reicht nicht aus. Das stellte auch das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 311 S 44/24) fest, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet. So kann der Vermieter seine Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk nicht verweigern, wenn keine konkreten wirtschaftlichen oder praktischen Beeinträchtigungen mit dem Einbau verbunden sind. So urteilte im betreffenden Fall das Landgericht. Eine Ablehnung der Maßnahme aus lediglich subjektivem Schönheitsempfinden reiche nicht aus. Ck

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