Gerichtsurteile

Radweg-Urteil

Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg mit einer entsprechenden Beschilderung müssen Radfahrer besondere Rücksicht nehmen. Sie unterliegen höheren Sicherheitspflichten als Fußgänger. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt (Az. 5 C 1.402/19).

Ein Mann muss 500 Euro

Samstag, 22. August 2026

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