Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg mit einer entsprechenden Beschilderung müssen Radfahrer besondere Rücksicht nehmen. Sie unterliegen höheren Sicherheitspflichten als Fußgänger. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt (Az. 5 C 1.402/19).
Ein Mann muss 500 Euro
Dieser Artikel (ID: 2561394) ist am 08.08.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 58), Wasserburger Zeitung (Seite 58), Mangfall-Bote (Seite 58), Chiemgau-Zeitung (Seite 58), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 58), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 58), Neumarkter Anzeiger (Seite 58).