Radweg-Urteil
Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg mit einer entsprechenden Beschilderung müssen Radfahrer besondere Rücksicht nehmen. Sie unterliegen höheren Sicherheitspflichten als Fußgänger. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt (Az. 5 C 1.402/19).
Ein Mann muss 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen, da er einen Neunjährigen umgefahren hatte, der gerade aus der Schule kam und den Gehweg betrat. Dabei war der Radler mit etwa zwölf bis 14 Stundenkilometern unterwegs. Laut Gericht muss man auf kombinierten Rad- und Fußwegen damit rechnen, dass Personen oder Fahrzeuge aus Eingängen oder Ausfahrten kommen. Zur Not müsse der Radfahrende Schrittgeschwindigkeit fahren.
Hitze-Urteil
An heißen Sommertagen verwandelt sich ein abgestelltes Auto in kurzer Zeit in eine gefährliche Hitzefalle. Immer wieder werden Tiere im Innern der Fahrzeuge zurückgelassen, obwohl es für sie lebensgefährlich werden kann. Wird ein Hund in einem überhitzten Fahrzeug entdeckt, können Polizei, Ordnungsamt oder Feuerwehr eingreifen. Besteht die Gefahr, dass das Tier gesundheitliche Schäden erleidet, dürfen die Einsatzkräfte Maßnahmen ergreifen, um den Hund zu retten. Dazu gehört auch das gewaltsame Öffnen des Fahrzeugs. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Kosten für einen derartigen Einsatz unter Umständen dem Tierhalter in Rechnung gestellt werden dürfen.
Neuwagen-Urteil
Wenn ein unfallbeschädigtes Fahrzeug bei seiner Erstzulassung bereits eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten hatte, ist eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nicht mehr möglich. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 3 U 43/25). Ein Kläger wollte seinen Mercedes AMG SL 63 im Wert von über 200.000 Euro nach einem Unfall mit einem Schaden in Höhe von knapp 20.000 Euro nicht reparieren lassen, sondern wollte von der Versicherung die Anschaffung eines vergleichbaren Neufahrzeugs. Dies verweigerte die Versicherung aufgrund der mehr als zwölfmonatigen Standzeit des Fahrzeugs vor dessen Erstzulassung. Einem solchen Fahrzeug fehle laut Gericht „der Schmelz der Neuwertigkeit“.VP