Die kleine Küche gehört im Wohnwagen oder Wohnmobil zur Standardausrüstung. Im engen Innenraum ist aber besondere Vorsicht angebracht, mahnt die Prüforganisation GTÜ. Die Flüssiggasanlage muss eine aktuelle Gasprüfung besitzen, die seit 19. Juni 2025 in Deutschland vorgeschrieben ist. Diese Prüfung ist alle zwei Jahre erforderlich. Gekocht wird grundsätzlich nur im Stehen. Vor dem Anzünden der Flamme ist ein kurzer Check der Gasflasche und des Herds sinnvoll. Brennt die Flamme nicht ruhig und blau, sondern rußt oder flackert, kann dies auf Sauerstoffmangel hindeuten. Beim Kochen mit Gas ist ausreichendes Lüften sehr wichtig, damit sich kein giftiges Kohlenmonoxid ansammeln kann. Ordnung rund um die Kochstelle hilft, Unfälle zu vermeiden. Insbesondere wenn Kinder anwesend sind, ist größte Vorsicht angesagt. VP